Begleitungsintensität
und voraussichtliche Begleitungsdauer werden vertraglich festgehalten
und bei Bedarf
in Absprache mit den Vertragspartnern angepasst
Eine Begleitung umfasst in der Regel mindestens
1.5 Stunden pro Einsatz plus 15 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit
Die Finanzierung sowie eine allfällige
Kostenbeteiligung der zu begleitenden Familie / Person ist vor Beginn
der
Begleitung geklärt und liegt in Form einer Kostengutsprache vor
Die Inhalte
der Beratungsgespräche sind vertraulich
Hinweis:
Die Begleitungen werden in der Regel über Fürsorgeleistungen
und / oder Beiträge der Personen oder Familien finanziert.